Terminabsage

Wichtiger Hinweis für alle Patienten*innen

Es kann vorkommen, dass Sie aus verschiedenen Gründen einen vereinbarten Termin nicht rechtzeitig absagen können. Bitte beachten Sie, dass eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen muss.

Durch die Vereinbarung eines Termins entsteht ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer/Ihrem Therapeutin/Therapeuten. Wir planen unsere Termine sorgfältig, um Wartezeiten zu minimieren und Ihnen eine feste Behandlungszeit zu garantieren. Die Zeit der/des Therapeutin/Therapeuten ist speziell für Sie reserviert. Wenn ein Termin nicht wahrgenommen oder kurzfristig – also weniger als 24 Stunden vor dem Termin – abgesagt wird, können wir diesen Termin in der Regel nicht anderweitig vergeben.

Dies führt zu nicht gedeckten Kosten, da Krankenkassen nur tatsächlich durchgeführte Behandlungen erstatten. Jede kurzfristige Absage bedeutet für unsere Praxis einen Leerlauf, der mit hohen Kosten verbunden ist.

Ein Vergleich zur Verdeutlichung

Stellen Sie sich vor, Sie buchen Tickets für eine Veranstaltung, wie zum Beispiel ein Konzert oder ein Theaterstück. Wenn Sie kurzfristig absagen oder nicht erscheinen, können die Plätze nicht mehr an andere Besucher verkauft werden, und die Kosten für das Ticket müssen trotzdem von Ihnen getragen werden. Ebenso ist auch die Zeit für Ihre Therapie bei uns fest reserviert und kann bei kurzfristiger Absage nicht anderweitig genutzt werden.

Bitte beachten Sie

Sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, unbedingt mindestens 24 Stunden vorher ab. Termine am Wochenanfang oder nach Feiertagen müssen am letzten Arbeitstag davor abgesagt werden.

Zusammenfassung

Unsere Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem. Mit Beginn der ärztlich verordneten Behandlung entsteht automatisch ein Behandlungsvertrag. Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig ab (gesetzlich vorgegeben: 24 Stunden vorher). Für nicht abgesagte Termine stellen wir Ihnen eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB (Annahmeverzug) in Höhe der Behandlungskosten in Rechnung, unabhängig davon, ob der entfallene Termin nachgeholt wird.

Rechtliche Grundlage:
Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 23. Sep. 2003 – Az: 8 C 2330/03

Marthastraße 2a, 44791 Bochum, Deutschland

Telefon Icon

Sie haben noch Fragen zu Ihrem Termin? Rufen Sie uns jederzeit an - wir helfen gerne Ihnen weiter!

0234 9508787
Share by: